Spes NISSAN, INFINITI - Brunn am Gebirge

Adresse: Industriestraße A 12, 2345 Brunn am Gebirge, Österreich.
Telefon: 22363743740.
Webseite: spes.at
Spezialitäten: Autohändler, Autoelektrikdienst, Kfz-Ersatzteilgeschäft, Autowerkstatt, Infiniti-Händler, Nissan-Händler, Gebrauchtwagenhändler.
Andere interessante Daten: Lieferdienst, Rollstuhlgerechter Parkplatz, Debitkarten, Kreditkarten, Mobile Zahlungen per NFC, Kreditkarten.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 127 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 4.4/5.

📌 Ort von Spes NISSAN, INFINITI

Spes NISSAN, INFINITI Industriestraße A 12, 2345 Brunn am Gebirge, Österreich

⏰ Öffnungszeiten von Spes NISSAN, INFINITI

  • Montag: 08:00–18:00
  • Dienstag: 08:00–18:00
  • Mittwoch: 08:00–18:00
  • Donnerstag: 08:00–18:00
  • Freitag: 08:00–18:00
  • Samstag: 09:00–12:00
  • Sonntag: Geschlossen

Über Spes NISSAN, INFINITI in Brunn am Gebirge

Spes NISSAN, INFINITI ist ein renommierter Autohändler mit Sitz in Brunn am Gebirge, Österreich. Die Firma befindet sich an der Adresse Industriestraße A 12, 2345 Brunn am Gebirge und ist telefongeschützt erreichbar unter 22363743740. Auf ihrer Webseite spes.at bietet das Unternehmen umfangreiche Informationen über seine Produkte und Dienstleistungen.

Beschreibung der Spezialitäten und Angebote

  • Autohändler: Spes NISSAN, INFINITI verfügt über eine vielseitige Auswahl an neuen und gebrauchten Fahrzeugen von NISSAN und INFINITI.
  • Autoelektrikdienst: Das Unternehmen bietet umfassende Servicedienstleistungen, einschließlich der Reparatur und Wartung von Autoelektriksystemen.
  • Kfz-Ersatzteilgeschäft: Für die schnelle und effiziente Reparatur Ihrer Fahrzeuge bietet Spes NISSAN, INFINITI eine breite Palette von Ersatzteilen an.
  • Autowerkstatt: Die modern ausgestattete Autowerkstatt sorgt für die optimale Pflege und Wartung Ihrer Fahrzeuge.
  • INFINITI-Händler: Als INFINITI-Händler bieten sie eine exklusive Auswahl an Luxusfahrzeugen der Marke INFINITI.
  • NISSAN-Händler: Sie sind ebenfalls ein offizieller NISSAN-Händler und bieten eine Vielzahl neuer und gebrauchter NISSAN-Fahrzeuge an.
  • Gebrauchtwagenhändler: Das Sortiment umfasst auch attraktive Gebrauchtwagenangebote.

Weitere interessante Informationen

  • Lieferdienst: Spes NISSAN, INFINITI bietet einen komfortablen Lieferdienst für Fahrzeuge und Ersatzteile an.
  • Rollstuhlgerechter Parkplatz: Das Unternehmen verfügt über einen rollstuhlgerechten Parkplatz, um den Zugang für alle Kunden zu ermöglichen.
  • Zahlungsmethoden: Neben der Zahlung per Debit- und Kreditkarte akzeptiert das Unternehmen auch mobile Zahlungen per NFC.

Bewertungen und durchschnittliche Meinung

Spes NISSAN, INFINITI hat 127 Bewertungen auf Google My Business erhalten. Mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4.4/5 stehen die Kundenmeinungen hauptsächlich positiv aus. Kunden loben unter anderem den sehr zuvorkommenden Verkaufsprozess, die umfassenden Informationen und die schnelle und effiziente Bearbeitung von Serviceanfragen.

Empfehlung

Wer nach einem erstklassigen Autohändler für NISSAN und INFINITI sucht, sollte Spes NISSAN, INFINITI in Brunn am Gebirge unbedingt in Betracht ziehen. Mit einer breiten Palette an Fahrzeugen, erstklassigen Servicedienstleistungen und einer hervorragenden Kundenservicequalität bietet das Unternehmen alles, was Autofans erwartet. Entdecken Sie die Vielseitigkeit von Spes NISSAN, INFINITI auf ihrer Webseite spes.at und nehmen Sie Kontakt auf. Wir empfehlen Ihnen, telefonisch oder per E-Mail mit dem freundlichen Team in Kontakt zu treten.

👍 Bewertungen von Spes NISSAN, INFINITI

Spes NISSAN, INFINITI - Brunn am Gebirge
Philipp C.
5/5

Sehr zuvorkommender Verkäufer, der sich viel Zeit für meine Fragen genommen hat und mir alles in Ruhe erklärt hat. Nach einem kurzen Anruf konnte ich direkt vorbeikommen und das Fahrzeug meiner Wahl wurde bereitgestellt.

Spes NISSAN, INFINITI - Brunn am Gebirge
Martin H.
1/5

So arbeitet man also im Autohaus Nissan Spes in Brunn/Gebirge...

Es war lediglich ein kleiner Seitenschaden auf Versicherungskosten zu reparieren.
Man bekommt sein Fahrzeug komplett verdreckt (Schleifstaub in allen Spalten) zurück, es wurde noch dazu die falsche Plastikleiste getauscht (die alte wurde frecherweise einfach ins Auto gelegt - der Kunde soll "seinen" Müll wohl selbst entsorgen) und dann muss man etliche Male nachfragen ("Wir melden uns verlässlich, wenn die Leiste da ist" war dann doch nicht so verlässlich), bis die richtige Kunststoffleiste endlich getauscht wird. Dabei wird dann lediglich die alte entfernt und die neue angebracht. Bin gespannt, wie lange der Kleber auf einem kalten (2°C Außentemperatur) halten wird...

Kundenfreundlichkeit? Fehlanzeige!

Mein Fazit: Dieses Autohaus sieht mich definitiv nicht mehr wieder!

Spes NISSAN, INFINITI - Brunn am Gebirge
Johann N.
4/5

Nachdem die Fachleute von Dacia versandt hatten.
Wahr das meine Rettung
Fehler gefunden und rasch repariert

Spes NISSAN, INFINITI - Brunn am Gebirge
Gerhard D.
5/5

Top Autohaus, mit sehr netten Mitarbeitern! Alles perfekt die empfohlenen Reifen von Michelin sind auch absolute Spitze!

Spes NISSAN, INFINITI - Brunn am Gebirge
Doris R.
5/5

Hab bei Spes zwei Autos gekauft vor 7 Jahren und ich und mein Vater der das andere Auto fährt, sind sehr zufrieden mit der Firma. Auch sehr gut ist das Service und die Werkstatt, immer sehr kompetente und freundliche Mitarbeiter. Auch im Autoverkauf bemühen sich die Angestellten sehr. Ich vergebe 5 volle Sterne da wir zufrieden sind und wir die nächsten Autos wieder dort kaufen werden wenn es soweit ist. Diese Firma ist top.👍

Spes NISSAN, INFINITI - Brunn am Gebirge
Jasmin K.
5/5

Wahnsinn, was sich bei NISSAN getan hat. Unglaublich modernes, innovatives Design und dazu passender Komfort.
Noch zu unterstreichen ist Preis/Leistung - wirklich perfekt!!
Wir wurden bei SPES sofort fündig und sind immer wieder gerne für Service etc. dort, das Team ist herzlich und offen für alle Anliegen und Fragen rund ums Auto ☺️

Spes NISSAN, INFINITI - Brunn am Gebirge
Sertaç Y.
5/5

Sehr kompetentes Ersatzteileteam. Besonders hervorheben möchte ich Herrn Janota. Immer(!) erreichbar und in allen Belangen eine Antwort parat. Ich kann mir gut vorstellen, dass auch die restlichen Teams sehr bemüht und ehrgeizig sind.

Spes NISSAN, INFINITI - Brunn am Gebirge
Elmar B.
1/5

Mein Nissan ist leider „auseinander gefallen“ - dh die Schraubverbindungen zwischen Getriebe und Motor haben sich gelöst ….
Die Gewährleistungsansprüche wurden bestritten, da meine Ehefrau das Auto an mich (mit ÖAMTC Kaufvertrag) übertragen hat, aber nach Meinung von NISSAN Spes ein Notariatsakt errichtet hätte werden müssen.

ALSO ACHTUNG!

Für mich gilt auf jedenfall: NIE MEHR NISSAN (SPES)!

---
Ergänzung vom 27.03.2024
Es ist kein Aprilscherz! Die Spes GmbH will nun €840,- für meine Rezension!

Heute erreichte mich ein eingeschriebener Brief von der „rechtsfreundlichen Vertretung“ der Spes GmbH in Brunn am Gebirge. Darin werde ich aufgefordert die Rezension, die ich aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dieser Firma gemacht habe, bis 1. April zu entfernen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 840,- € zu bezahlen.

Ich weiß nicht, ob und wie viele schlechte Bewertungen nach Klagsandrohnungen bereits gelöscht wurden. Ich werde diesem Druck jedenfalls nicht nachgeben, da die von mir geschilderten Eindrücke vollinhaltlich den Tatsachen entsprechen. Hier ist eine detailierte Darstellung:

1. Tatsache – Schrauben zwischen Motor und Getriebe haben sich gelöst: Dies ist keine Erfindung von mir, sondern ein Mitarbeiter von Nissan Spes hat dies unter Wahrheitspflicht vor Gericht ausgesagt!
Auszüge aus dem Urteil des Handelsgericht Wien vom 20.7.2022: „Bei der Nissan Spes Automobile GmbH wurde ein Motor und Getriebeschaden festgestellt. Dem Kläger wurde von Mitarbeitern der Nissan Spes Automobile GmbH mitgeteilt, dass teilweise Schrauben zwischen Motor und Getriebe gefehlt haben bzw teilweise locker waren und das der Grund für den Motor- und Getriebeschaden ist.“ ... „Aus den getroffenen Feststellungen folgt, dass der Mangel der zu schwach angezogenen Schrauben bereits bei der Auslieferung des Fahrzeuges vorlag.“

2. Tatsache – Gewährleistungsansprüche wurden bestritten
Aus den folgenden 5 Passagen (Anwaltsbriefe / Schriftsätze von Spes GmbH) im Zeitraum von fast einem Jahr wird das Bemühen erkenntlich, dass ich mit dem Kauf des Leasingautos von meiner Frau alle Ansprüche verloren habe und nicht einmal Eigentümer geworden bin … (obwohl in der Zwischenzeit sogar ein Notariatsakt errichtet wurde!)

17.1.2023 - Aufforderung €632,-- zu bezahlen, da die Forderung nicht zu Recht besteht: „Ausdrücklich bestritten wird auch, dass das gegenständliche Fahrzeug von der ursprünglichen Leasingnehmerin an Ihren Klienten verkauft wurde."

10.3.2023 – Antrag auf kostenpflichtige Klagsabweisung: „Bestritten wird, dass der Kläger Eigentümer eines PKW Nissan Leaf Tekna mit der Fahrgestellnummer SJNFAAZEOU60xxxxx je gewesen ist.“

26.4.2023 – Zum Original ÖAMTC Kaufertrag: „Der Kaufvertrag Beilage ./A ist aufgrund fehlender Formerfordernisse zu keinem Zeitpunkt in Rechtskraft erwachsen und ist sohin davon auszugehen, dass der Kläger mangels rechtskräftigen Titel bis zum heutigen Tag tatsächlich nicht rechtsgültiger Eigentümer des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges wurde.“

4.8.2023 – ÖAMTC Vertrag bedarf Notariatsakt: „Sollte der Leasinggegenstand tatsächlich irgendwann einmal in das Eigentum der Zeugin H.F. übergegangen sein – was weiterhin bestritten wird – ist aufgrund der bisher vorliegenden Beweisergebnisse jedenfalls nicht davon auszugehen, dass ein zwischen der klagenden Partei und der Zeugin H.F. etwaig abgeschlossener Kaufvertrag, welcher aufgrund deren Eigenschaften als Ehegatten gemäß § 1 lit b NotAktsG formpflichtig gewesen ist, geheilt wäre.“

5.1.2024 – Schriftsatz nach Errichtung eines nachträglichen Notariatsaktes: „Aufgrund des nunmehrigen Vorbringens des Klägers kann zwingend davon ausgegangen werden, dass tatsächlich kein Kaufvertrag bezüglich des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau, der Zeugin H.F., zustande gekommen ist, sohin es dem Kläger an der Aktivlegitimation bezüglich der Geltendmachung von Schaden- und Gewährleistungsansprüchen gegenüber der beklagten Partei fehlt.

Go up